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Warum zu uns?
Wir sind ein kompetentes Team, das sich mit Professionalität und Engagement für unsere Mandanten einsetzt. Dank unserer Größe ist es uns möglich, ein besonderes Vertrauensverhältnis innerhalb unseres Teams sowie zu unseren Mandanten aufzubauen. Neben Fairness und Wertschätzung sind Respekt und freundlicher Umgang miteinander die Grundpfeiler unseres Zusammenhalts – und diese Vertrautheit spürt man in allem, was wir tun.
Aktuell sind wir auf der Suche nach einem qualifizierten, erfahrenen und engagierten Mitarbeiter (m/w/d), der unser Team langfristig bereichert.
Wir lieben, was wir tun – und tun es mit vollem Einsatz und viel Zusammenhalt. TEAMWORK wird bei uns großgeschrieben. Deshalb fördern wir das gute Arbeitsklima von Anfang an und setzen auf eine umfassende Einarbeitung und ein wertschätzendes Miteinander. Damit sich unsere Mitarbeiter rundum wohlfühlen und gerne bei uns arbeiten, stellen wir ihnen moderne und schöne Arbeitsplätze ausgestattet mit entsprechendem Equipment zur Verfügung. Neben einer leistungsgerechten Bezahlung gibt es bei uns eine zusätzliche vereinbarte Umsatzprämie, besondere Leistungen werden besonders belohnt, Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen sind selbstverständlich.
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Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen!
Wir sind auf der Suche nach engagierten Mitarbeitern, die mit uns gemeinsam unsere Mandanten optimal betreuen und am Erfolg teilhaben wollen.
Grundsätzlich richten sich unsere Stellenausschreibungen sowohl an Frauen als auch Männer ohne Altersbeschränkung.
Wir sind auch ein Ausbildungsbetrieb und bieten einen Ausbildungsplatz zum Steuerfachangestellten (m/w/d) an.
Erstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) nach Handels- und Steuerrecht
Erstellung von Zwischenabschlüssen, Auseinandersetzungs- und Aufgabebilanzen, Sonderbilanzen
Erstellung von Einnahme- Überschussrechnungen
Elektronische Sendung an die Finanzämter
Elektronische Offenlegung beim Bundesanzeiger
Die Erstellung der Abschlüsse erfolgt gemäß Ihrem Bedarf und auf der Grundlage des Gesetzes mit oder ohne Anhang, Anlagenspiegel, Erläuterungsbericht oder Plausibilitätsbeurteilung. Zum Umfang der Leistung gehört ein Beratungsgespräch zur Erläuterung und Gestaltung sowie bei größeren Unternehmen zusätzlich die Abschlusspräsentation.
Erstellung der monatlichen oder vierteljährlichen Finanzbuchhaltungen mit Kontierung auf der Grundlage der in Papier zur Verfügung gestellten Belege oder elektronisch übermittelter Daten (Bankbewegungen, elektronisches Kassenbuch, Ein- und Ausgangsrechnungen) oder Komplettnutzung des DATEV-Unternehmen-Online
Erstellung der Buchhaltungen auf mandanteneigenen EDV-Systemen
Überlassung der DATEV-Software zur Erstellung der Buchhaltungen durch den Mandanten einschließlich fachlicher und EDV-technischer Betreuung (vor Ort, in der Kanzlei, durch Fernbetreuung)
Der Auswertungsumfang erfolgt individuell nach Bedarf und reicht von Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA), Vorjahresvergleiche, Zeitreihen, Summen- und Saldenlisten, Offene-Posten-Listen, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnungen, Branchenvergleichen, Controllingreport bis Soll-Ist-Vergleiche
Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen und elektronische Sendung an die Finanzämter
Erstellung der Zusammenfassenden Meldung und elektronische Sendung an die Finanzverwaltung
Versendung der Buchhaltungsauswertungen nach Kontrolle in der Kanzlei mit einem Informationsschreiben zur Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der Belege sowie sonstigen steuerlichen Hinweisen zur laufenden Finanzbuchhaltung per Post oder elektronisch
Erstellung von Jahresbuchhaltungen und Hausbuchhaltungen im Zusammenhang mit der Erstellung der Anlage V zur Steuererklärung (keine Hausbuchhaltungen)
Begleitung von Prüfungen der Finanzämter (Betriebsprüfungen, betriebsnahe Veranlagungen, Lohnsteuerprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen) bis zum Führen der Schlussbesprechungen
Führen von Verhandlungen mit den Finanzämtern
Einlegen von Rechtsbehelfen
Vertretung der Steuerpflichtigen vor dem Finanzgericht
Uns ist Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Die Bundesregierung will Bürgerinnen und Bürger angesichts steigender Energie- und Nahrungsmittelpreise steuerlich entlasten. Hierzu beschloss die Bundesregierung am 16.3.2022 ein „Steuerentlastungsgesetz 2022“. Folgende Regelungen sollen danach rückwirkend zum 1.1.2022 in Kraft treten:
Pendlerpauschale
Die eigentlich für den 1.1.2024 geplante Erhöhung der Pauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent soll auf den 1. Januar 2022 vorgezogen werden.
Arbeitnehmerpauschbetrag
Der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungkosten soll um € 200,00 auf € 1.200,00 erhöht werden. Der erhöhte Freibetrag soll ebenfalls rückwirkend ab dem 1.1.2022 gelten. Bereits in 2022 vorgenommene Lohnsteuerabzüge sind von den Arbeitgebern zu korrigieren. Hinsichtlich der Art und Weise der Korrektur können die Arbeitgeber eine Neuberechnung für die zurückliegenden Lohnzahlungszeiträume durchführen. Alternativ kann eine Rückerstattung erfolgen. Keine Neuberechnung ist erforderlich, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber keinen Arbeitslohn mehr bezieht oder wenn die Lohnsteuerbescheinigung bereits übermittelt oder ausgeschrieben worden ist.
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag wurde bereits zum 1.1.2022 von € 9.744,00 auf € 9.984,00 angehoben. Zum Ausgleich der hohen Inflation soll dieser nun ein weiteres Mal um € 363,00 auf € 10.347,00 angehoben werden. Dieser erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 1.1.2022. Für die Anhebung um € 363,00 wurde eine Inflationsrate von 3 % unterstellt.
EEG-Umlage
Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz/EEG soll zum 1.7.2022 entfallen. Die Maßnahmen geschehen in der Erwartung, dass die Stromanbieter die sich daraus ergebende Entlastung der Endverbraucher in Höhe von 3,723 ct/kWh in vollem Umfang weitergeben. Die Übertragungsnetzbetreiber sollen verpflichtet werden, die EEG-Umlage angesichts veränderter Rahmenbedingungen unterjährig neu zu berechnen. Des Weiteren sollen die Ausnahmen, die an die EEG-Umlage gekoppelt sind, ebenso wie die Ausnahmen von den Energiesteuern sowie Kompensationsregeln mit Wirkung zum 1.1.2023 überprüft und angepasst werden.
Stand: 28. April 2022
Bild: Andrey - stock.adobe.com
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